Handwerkerbonus (Bund)
Ab 15. Juli 2024 kann der Handwerkerbonus ONLINE beantragt werden. Wer dies online nicht schafft, dem wird auf dem Gemeindeamt geholfen.
Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, zB Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen etc. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025:
Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von € 2.000,00 pro Jahr und Wohnheit. Im Kalenderjahr 2025 gibt es eine Obergrenze von € 1.500,00 pro Person und Wohnheit.
Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich.
Weitere Informationen: https://handwerkerbonus.gv.at
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden. Die Beantragung erfolgt online über die Website https://handwerkerbonus.gv.at .
Zur Identifikation des Antragstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Es ist möglich, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.