Hundeanmeldung/Hundeabgaben
Meldepflicht:
Jede Person, die einen Hund besitzt, hat dies binnen 2 Wochen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu melden.
Unter anderem sind folgende Daten bekanntzugeben:
- Name und Adresse des Hundehalters
- Chipnummer
- Rasse
- Wurfjahr
- Farbe
- Geschlecht
- Name
Hundeabgaben:
Laut Verordnung des Gemeinderates vom 13.12.2023 werden für das Halten von Hunden folgende Abgaben vorgeschrieben:
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund:
a)* für Nutzhunde 14,50 Euro
b) 1. Hund über 8 kg 34,71 Euro
jeder weitere Hund 67,10 Euro
c)** 1. Hunde unter 8 kg 20,89 Euro
jeder weitere Hund unter 8 kg 40,30 Euro
*Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter, sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufs oder Erwerbs gehalten werden.
** Für die Ermäßigung ist eine Bestätigung eines Veterinärmediziners oder Vergleichbares vorzulegen. Für die Ermäßigung ist bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Hundes eine Bestätigung vorzulegen.