Hundeanmeldung/Hundeabgaben
Meldepflicht:
Jede Person, die einen Hund besitzt, hat dies binnen 2 Wochen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu melden.
Folgende Daten müssen bekanntgegeben werden:
- Name und Adresse des Hundehalters
- Chipnummer
- Rasse
- Wurfjahr
- Farbe
- Geschlecht
- Name
Hundeabgaben:
Laut Verordnung des Gemeinderates vom 15.12.2021 werden für das Halten von Hunden folgende Abgaben vorgeschrieben:
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund:
a)* für Nutzhunde 14,80 Euro
b) 1. Hund über 8 kg 30,60 Euro
jeder weitere Hund 59,16 Euro
c)** 1. Hunde unter 8 kg 18,36 Euro
jeder weitere Hund 35,50 Euro
*Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter, sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufs oder Erwerbs gehalten werden.
** Für die Ermäßigung ist eine Bestätigung eines Veterinärmediziners oder Vergleichbares vorzulegen. Für die Ermäßigung ist bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Hundes eine Bestätigung vorzulegen.