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Veranstaltungen

Sind Veranstaltungen öffentlich (also allgemein zugänglich), ist üblicherweise eine Meldung bei der zuständigen Behörde notwendig.

ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN werden unterteilt in:

1) Bewilligungspflichtige Veranstaltungen (Meldung bei Landesregierung oder Bezirkshauptmannschaft):

  • Varieté- und Revueveranstaltungen

  • Musikfestivals

  • Zirkusveranstaltungen

  • Tierschauen mit Raubtieren

  • Veranstaltungen, die im Umherziehen durchgeführt werden

  • sonstige Veranstaltungen, deren Durchführung sich über den Bereich einer Gemeinde hinaus erstreckt

  • öffentliche Filmvorführungen

2) Anmeldepflichtige Veranstaltungen (Meldung beim Gemeindeamt)

ANMELDEPFLICHTIGE VERANSTALTUNGEN:

Die Anmeldung ist schriftlich zu erstatten und muss spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde eingelangt sein (§ 10 Z 1 Bgld. Veranstaltungsgesetz).

Mehrere Veranstaltungen gleicher Art innerhalb eines Zeitraumes von höchstens einem Jahr können mit einer Eingabe angemeldet werden (§ 9 Z 2 Bgld. Veranstaltungsgesetz).

Anmeldeformular:

Für die Anmeldung ist das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterfertigt beim Gemeindeamt vorzulegen.

Die darüber von der Gemeinde ausgestellte Bestätigung wird an die Bezirkshauptmannschaft und die zuständige Polizeibehörde übermittelt.


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