Sind Veranstaltungen öffentlich (also allgemein zugänglich), ist üblicherweise eine Meldung bei der zuständigen Behörde notwendig.
ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN werden unterteilt in:
1) Bewilligungspflichtige Veranstaltungen (Meldung bei Landesregierung oder Bezirkshauptmannschaft):
Varieté- und Revueveranstaltungen
Musikfestivals
Zirkusveranstaltungen
Tierschauen mit Raubtieren
Veranstaltungen, die im Umherziehen durchgeführt werden
sonstige Veranstaltungen, deren Durchführung sich über den Bereich einer Gemeinde hinaus erstreckt
öffentliche Filmvorführungen
2) Anmeldepflichtige Veranstaltungen (Meldung beim Gemeindeamt)
ANMELDEPFLICHTIGE VERANSTALTUNGEN:
Die Anmeldung ist schriftlich zu erstatten und muss spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde eingelangt sein (§ 10 Z 1 Bgld. Veranstaltungsgesetz).
Mehrere Veranstaltungen gleicher Art innerhalb eines Zeitraumes von höchstens einem Jahr können mit einer Eingabe angemeldet werden (§ 9 Z 2 Bgld. Veranstaltungsgesetz).
Anmeldeformular:
Für die Anmeldung ist das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterfertigt beim Gemeindeamt vorzulegen.
Die darüber von der Gemeinde ausgestellte Bestätigung wird an die Bezirkshauptmannschaft und die zuständige Polizeibehörde übermittelt.