Jede Person, die einen Hund besitzt, hat dies binnen 2 Wochen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu melden.
Unter anderem sind folgende Daten bekanntzugeben:
Name und Adresse des Hundehalters
Chipnummer
Rasse
Wurfjahr
Farbe
Geschlecht
Name
Laut Verordnung des Gemeinderates vom 11.12.2024 werden für das Halten von Hunden folgende Abgaben vorgeschrieben:
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund:
a)* für Nutzhunde 14,50 Euro
b) 1. Hund über 8 kg 40,00 Euro
jeder weitere Hund 70,00 Euro
c)** 1. Hunde unter 8 kg 25,00 Euro
jeder weitere Hund unter 8 kg 45,00 Euro
*Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter, sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufs oder Erwerbs gehalten werden.
** Für die Ermäßigung ist eine Bestätigung eines Veterinärmediziners oder Vergleichbares vorzulegen. Für die Ermäßigung ist bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Hundes eine Bestätigung vorzulegen.