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Hundeanmeldung & Hundeabgabe

Ansprechperson



Meldepflicht

Jede Person, die einen Hund besitzt, hat dies binnen 2 Wochen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu melden.

Unter anderem sind folgende Daten bekanntzugeben:

  • Name und Adresse des Hundehalters

  • Chipnummer

  • Rasse

  • Wurfjahr

  • Farbe

  • Geschlecht

  • Name


Hundeabgaben

Laut Verordnung des Gemeinderates vom 11.12.2024 werden für das Halten von Hunden folgende Abgaben vorgeschrieben:

Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund:

a)* für Nutzhunde 14,50 Euro

b) 1. Hund über 8 kg 40,00 Euro
jeder weitere Hund 70,00 Euro

c)** 1. Hunde unter 8 kg 25,00 Euro
jeder weitere Hund unter 8 kg 45,00 Euro

 

*Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter, sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufs oder Erwerbs gehalten werden.

** Für die Ermäßigung ist eine Bestätigung eines Veterinärmediziners oder Vergleichbares vorzulegen. Für die Ermäßigung ist bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Hundes eine Bestätigung vorzulegen.