Verwaltung Veranstaltungen

    Veranstaltungen

    Sind Veranstaltungen öffentlich (also allgemein zugänglich), ist üblicherweise eine Meldung bei der zuständigen Behörde notwendig.


    ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN werden unterteilt in:

    1) Bewilligungspflichtige Veranstaltungen (Meldung bei Landesregierung oder Bezirkshauptmannschaft):

    • Varieté- und Revueveranstaltungen

    • Musikfestivals

    • Zirkusveranstaltungen

    • Tierschauen mit Raubtieren

    • Veranstaltungen, die im Umherziehen durchgeführt werden

    • sonstige Veranstaltungen, deren Durchführung sich über den Bereich einer Gemeinde hinaus erstreckt

    • öffentliche Filmvorführungen

    2) Anmeldepflichtige Veranstaltungen (Meldung beim Gemeindeamt)


    ANMELDEPFLICHTIGE VERANSTALTUNGEN:

    Die Anmeldung ist schriftlich zu erstatten und muss spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde eingelangt sein (§ 10 Z 1 Bgld. Veranstaltungsgesetz).

    Mehrere Veranstaltungen gleicher Art innerhalb eines Zeitraumes von höchstens einem Jahr können mit einer Eingabe angemeldet werden (§ 9 Z 2 Bgld. Veranstaltungsgesetz).


    Anmeldeformular:

    Für die Anmeldung ist das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterfertigt beim Gemeindeamt vorzulegen.

    Die darüber von der Gemeinde ausgestellte Bestätigung wird an die Bezirkshauptmannschaft und die zuständige Polizeibehörde übermittelt.

    Downloads