Mähen der öffentlichen Grünflächen
Unkrautentfernung auf öffentlichen Grünflächen bzw. in öffentlichen Beeten, wobei die Unkrautentfernung zwischen Hauskante und Gehsteigkante in den Aufgabenbereich des Eigentümers der Liegenschaft fällt.
Schneeräumung auf Gemeindestraßen und Gehwegen, wobei:
Ҥ 93 StVO. Pflichten der Anrainer.
(1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.”
Bäume befestigen mit ihren Wurzeln das Erdreich und verbessern so die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens.
Außerdem schützen sie vor Wind und Sonne - kühlen also unsere Häuser und ihre unmittelbare Umgebung.
Bäume binden das Treibhausgas Kohlendioxid und schützen damit unser Klima.
Gleichzeitig produzieren Bäume und andere Pflanzen Sauerstoff, ohne den wir nicht überleben können.
Bäume filtern Staub und feinste Partikel aus der Luft und sorgen für eine angenehm feuchte Atemluft.
Sie erzeugen ein beruhigendes grünes Blätterdach und dämpfen Geräusche von nahegelegenen Straßen und Autobahnen.
Bäume heilen - laut Studien heilen Patienten mit Blick auf Bäume schneller und mit weniger Komplikationen.
Dadurch dass Regenwasser den Stamm hinunter und in die Erde unter dem Baum fließen kann, wird die Beförderung von Schadstoffen in den Ozean verhindert.
Bäume sind ein Wirtschaftsfaktor.
Bäume sind Lehrer und Freunde.
Sie erhalten die Artenvielfalt, indem sie vielen Tieren ein Zuhause bieten.
2018 wurden unsere Bäume in einem Baumkataster erfasst. Der Baumschnitt bzw. der Straßenprofilschnitt wird jährlich durch eine Fachfirma durchgeführt.
Sollte Ihnen auffallen, dass ein Baum kränkelt oder zB Äste den Straßenverkehr (LKWs!) behindern könnten, melden Sie dies bitte beim Gemeindeamt! Wir leiten Ihre Anregungen an die zuständige Fachfirma weiter.