Wir sind Teil des Standesamtsverbandes Eisenstadt-Umgebung mit Sitz in Eisenstadt.
Um bei uns heiraten zu können, muss zunächst die Ehefähigkeit ermittelt werden. Dies wird im Standesamt Eisenstadt erledigt. Einen Termin können Sie unter der folgenden Telefonnummer vereinbaren: +432682705660.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sollte frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin beantragt werden, da es nur maximal sechs Monate gültig ist.
Die Gebühren sind Eisenstadt zu begleichen und können je nach erforderlichen Dokumenten unterschiedlich sein.
Bei uns sind Trauungen sowohl im Gemeindeamt, als auch außer Haus in unseren ortsansässigen Lokalen möglich.
Gasthaus Ziegelwerk: www.ziegelwerk-gasthaus.at
Gasthof Schmalzl: www.gasthof-schmalzl.at
Kirchbergscheune: www.martinus.at/wimpassing
Bitte wenden Sie sich an eine unserer Standesbeamtinnen, um einen Termin zu koordinieren.
Trauungen außer Haus:
GEBÜHRENART | HÖHE |
Kommissionsgebühren | |
Montag bis Freitag | € 200,— |
Samstag | € 300,— |
Bundesverwaltungsabgabe | € 54,50 + € 10,90 |
2 Stk. Heiratsurkunden | € 4,20 |
Trauungen im Gemeindeamt:
GEBÜHRENART | HÖHE |
Kommissionsgebühren | keine |
Bundesverwaltungsabgabe | € 54,50 + € 10,90 |
2 Stk. Heiratsurkunden | € 4,20 |
Die Antragstellung hat persönlich oder mittels qualifizierter digitaler Signatur (ID Austria) zu erfolgen.
Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung (Geburt) bezieht, entgegensteht, können folgende Personen eine Geburtsurkunde verlangen:
Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstadt durch die Eintragung berührt wird (zB Mutter, Vater)
Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen (zB Erben, Kinder).
Die Kosten für die Ausstellung einer Geburtsurkunde belaufen sich auf € 9,30.
Sollen Sie zum Personenkreis gehören, der vor 2015 geboren wurde, kann die Erhebung maximal 2 Wochen dauern. Wir und unsere Kollegen aus Eisenstadt sind jedoch sehr bemüht, die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten.
Die Antragstellung hat persönlich oder mittels qualifizierter digitaler Signatur (ID Austria) zu erfolgen.
Die Kosten belaufen sich auf € 43,60.
Ebenso wie für die Geburtsurkunde gilt für den Personenkreis, welcher vor 2015 geboren wurde, eine maximale Wartezeit von 2 Wochen.
Da eine Niederschrift zu unterfertigen ist, kann keine postalische Zustellung erfolgen, sondern muss der Staatsbürgerschaftsnachweis persönlich im Standesamt abgeholt werden.
Manchmal kann es notwendig sein, nachträglich eine Sterbeurkunde für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall ausstellen zu lassen.
Der Todesfall muss bereits bei einem Standesamt in Österreich beurkundet sein (www.oesterreich.gv.at/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/todesfall/1/Seite.1908001.html).
Damit Dritte nicht frei auf die Daten anderer zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.
Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht, können folgende Personen eine Sterbeurkunde verlangen:
Ehepartnerin/Ehepartner, Eingetragene Partnerin/Eingetragener Partner, Vorfahren und Nachkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen
Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können.
ANTRAGSART | GEBÜHRENHÖHE |
mündlich | gebührenfrei |
schriftlich | € 14,30 |
elektronischer Antrag mit ID Austria | € 8,60 |